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Hausordnung

In der nachfolgenden Hausordnung finden Sie die wichtigsten Hausregeln, die für unser Hotel gelten. Wir bitten Sie, diese Hausregeln zu respektieren und akzeptieren.

Allgemeine Vorschriften

  • Alle Anweisungen von Mitarbeitern des Van der Valk Hotel Assen, die sich auf die Hausordnung beziehen, müssen befolgt werden.
  • Die Direktion und/oder Mitarbeiter sind zu jeder Zeit dazu berechtigt, jemand aufzufordern das Gebäude zu verlassen, bzw. jemandem dem Zutritt zu verweigern und man muss danach handeln.
  • Bleiben Sie ruhig im Brandfall. Melden Sie einen Brand an der Rezeption und/oder schlagen Sie den nächsten Feueralarm an.
  • Verlassen Sie bei einem Feueralarm sofort das Gebäude.
  • Benutzen Sie im Brandfall niemals die Aufzüge.
  • Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Sie können ab dem 18. Lebensjahr einchecken.
  • An verschiedenen Stellen im Hotelgebäude hängen Kameras. Jeder, der sich in unserem Hotel aufhält, ist damit einverstanden dass Aufnahmen gemacht werden. Im Notfall und/oder bei einem Zwischenfall können diese Aufzeichnungen den Behörden als unterstützendes Material zur Verfügung gestellt werden.
  • Sie werden gebeten, Fundsachen an der Rezeption abzugeben.
  • Hotel Assen haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl Ihres Eigentums.
  • Die Direktion, der Eigentümer dieses Standortes und/oder die Personen, die im Hotel tätig sind, können nicht für irgendwelche Personenschäden und/oder materielle, bzw. immaterielle Schäden, die sich auf Besucher dieses Standortes beziehen, haftbar gemacht werden.
  • Aufgrund von Hygienevorschriften muss das Zimmer jeden Tag gereinigt werden.
  • Im Hotel Assen dürfen Personen unter 18 Jahren keine alkoholischen Getränke erwerben. Im Zweifelsfall hat der Mitarbeiter das Recht, den Kunden aufzufordern, einen gültigen Ausweis vorzulegen. Im Falle des übermäßigen Alkoholgenusses bestimmt die Direktion zudem wann keine alkoholischen Getränke mehr ausgeschenkt werden.
  • Im Fall von Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Hoteleigentums, wird Hotel Assen die sofortige Entfernung, Haftbarmachung vornehmen und/oder Anzeige erstatten.
  • Im Hotel Assen gilt eine Hunde-Hausordnung. Unsere Rezeptionsmitarbeiter informieren Sie gerne.
  • Die Nutzung der Parkplätze ist kostenfrei, aber auf eigene Gefahr.

FOLGENDES IST UNTERSAGT:

  • Damit die Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten bleibt, ist es untersagt um Gewalt anzuwenden oder mit Gewalt zu drohen.
  • Bestimmte Dekorationen, wie beispielsweise Konfetti, ist in den Zimmern nicht gestattet. Bitte, erkundigen Sie sich an der Rezeption danach, welche Dekorationen erlaubt sind. Zusätzliche Reinigungskosten oder technische Mängel, die sich hieraus ergeben, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  • Die Nutzung der Notausgänge als Eingang, bzw. Ausgang, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt.
  • Hoteleigentum mit nach draußen zu nehmen. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Hoteleigentum kann man für Reparatur- und/oder Erstattungskosten haftbar gemacht werden.
  • • Der Konsum, das Verwenden, Handeln oder Mitführen von Betäubungsmitteln (in jeglicher Form). Hierzu zählt auch die Verwendung von Lachgasballons, -kapseln oder Lachgasflaschen. Bei Drogenkonsum und Rauschgifthandel wird die Hoteldirektion sofort die Polizei benachrichtigen und kann die Entfernung ohne Erstattung durchgeführt werden.
  • Das Anzünden von Teelichtern, Kerzen und Abbrennen von Weihrauch im Hotelzimmer. Das Sicherheitssystem wird aktiviert.
  • Jemanden belästigen mit u.a. lauter Musik, unleidlichem Benehmen oder Lärm jeglicher Art.
  • Das Rauchen im ganzen Gebäude. Sollten wir feststellen dass doch im Gebäude geraucht wird, wird die diesbezügliche Person mit € 175,00 Bußgeld belegt. Das Rauchen im Hotelzimmer. Sollten wir feststellen dass doch im Zimmer geraucht wird, sehen wir uns gezwungen €175,00 an Reinigungskosten zu berechnen. Diese Summe wird auch in Rechnung gestellt wenn der Feuer- oder Rauchmelder abgedeckt und/oder unbrauchbar gemacht wird. Wenn der Feueralarm losgeht weil im Zimmer geraucht wird, werden wir Ihnen die Anfahrtskosten der Feuerwehr, €275,00, in Rechnung stellen.
  • Mehrere Personen als die gestattete Zahl im Zimmer.
  • Besuch im Zimmer empfangen.
  • Besuch im Zimmer zwecks sexueller kommerzieller Aktivitäten.
  • Unser Parkplatz darf nicht zu Fahrgemeinschaftszwecken verwendet werden.
  • In allen in dieser Hausordnung nicht aufgeführten Fällen, entscheidet die Hoteldirektion.

Regeln für Suiten:

  • Alle Allgemeinen Regeln gelten auch für eine Suite.
  • In diesem Zimmer sind höchstens 2 Personen gestattet. Falls Sie mit Baby reisen, können wir gerne, gegen Zahlung von Bezahlung von € 12,50 pro Nacht, ein Kinderbett hinstellen. Kinder unter 12 Jahren sind gestattet, vorausgesetzt dass ein Erwachsener das Kind begleitet und die Gesamtzahl der Personen im Zimmer 2 ist.. Nur Sie tragen das Risiko wenn Sie mit Kindern/Babys reisen.
  • Sie werden gebeten, das Zimmer spätestens um 12 Uhr zu verlassen. Wir werden anschließend das Zimmer kontrollieren.
  • Bei der Schlüsselabgabe werden Sie gebeten, € 150,00 als Anzahlung zu leisten. Bei Abreise werden wir die Anzahlung zurückerstatten, falls die Suite in gutem Zustand ist. Wir werden uns nicht auf eine Diskussion einlassen.